Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der best it GmbH — im Folgenden: best it —
in der Fassung von März 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie finden keine Anwendung gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
(2) Angebote, Leistungen und Lieferungen von best it erfolgen ausschließlich auf der Grundlage und unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen. Mit Auftragserteilung werden diese vom Kunden anerkannt.
(3) Abweichungen von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn sie von best it in Textform bestätigt werden.
(4) Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(5) Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen Verträgen vereinbart, denen diese AGB ebenfalls zugrunde liegen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote von best it sind stets unverbindlich und freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes von best it in Textform bestätigt wird.
(2) Bestellungen des Kunden gelten erst durch Bestätigung von best it in Textform als angenommen (Vertragsschluss), soweit nicht ein vom Kunden und best it unterzeichneter Vertrag vorliegt.
(3) best it behält sich technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben ihrer Leistungen insbesondere auf ihrer Webseite und auf Speichermedien in Katalogen, Prospekten und schriftlichen Unterlagen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderungen der Marktsituation vor. Aus Änderungen und/oder Abweichungen kann der Kunde nur dann Rechte gegen best it herleiten, soweit dadurch die Verwendungsmöglichkeit der erbrachten Leistung nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
(4) Einzelheiten bezüglich des Leistungsumfangs, den best it dem Kunden gegenüber erbringt, ergeben sich aus dem Angebot und dem daraus erteilten Auftrag seitens des Kunden oder aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Auftrags.
(5) Von best it kostenlos angebotene Dienste und Leistungen können jederzeit auch ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
(6) Nachträgliche Umarbeitungs- und Änderungswünsche seitens des Kunden in Bezug auf Internetseiten, Illustrationen, Konzepte, Design- und/oder Programmierarbeiten sowie Leistungen aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Kundenangaben werden von best it entsprechend dem zusätzlichen Zeitaufwand auf Grundlage der jeweils gültigen Vergütungssätze gesondert berechnet. Gleiches gilt für Leistungen für die Bearbeitung nicht feststellbarer bzw. unbegründeter Mängelrügen oder aufgrund unsachgemäßen Systemgebrauchs durch den Kunden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht
(1) Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz von best it (Berlin). Entgegenstehende Vereinbarungen müssen, damit diese gültig werden, von best it in Textform bestätigt werden.
(2) Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Mangels abweichender Vereinbarungen werden Honorare mit Lieferung der beauftragten Leistungen fällig. Dies gilt auch im Falle der Online-Lieferung (etwa Upload auf einen vom Kunden genutzten Server). Die Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.
(4) Auch entgegen anderen Bestimmungen des Kunden kann best it dessen Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anrechnen. Wenn bereits Kosten oder Zinsen entstanden sind, kann best it die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
(5) Aus anderen Vertragsverhältnissen mit best it kann der Kunde in diesem Vertragsverhältnis keine Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
(6) Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden Datenträger und sonstiges Zubehör zu den jeweiligen Listenpreisen gesondert berechnet.
(7) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
(8) Bei Dauerschuldverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten ist best it berechtigt, die vereinbarten Vergütungssätze einmal jährlich unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden spätestens drei Monate vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung zu.
§ 4 Zahlungsverzug
(1) Wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt, ist best it ungeachtet aller sonstigen Rechte berechtigt, von best it überlassene Leistungen, wie z. B. Hard- und Software zurückzunehmen und anderweitig darüber zu verfügen.
(2) Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann best it Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen. Ansprüche von best it auf Zahlung von Fälligkeitszinsen u. a. gemäß § 353 HGB bleiben unberührt.
(3) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist best it berechtigt, die Weiterarbeit an allen Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. best it kann die sofortige Vorauszahlung aller Forderungen einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern.
(4) Sobald der Kunde in Annahmeverzug gerät, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
§ 5 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
(1) Körperliche Leistungen aus diesem Vertrag, wie z. B. Hardware und Datenträger, bleiben bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum von best it.
(2) Werden dem Kunden Nutzungsrechte an Software oder digitalen Produkten eingeräumt, so stehen diese unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Ein Nutzungsrecht umfasst mangels anderer Vereinbarung ein nicht-ausschließliches und nicht-übertragbares Recht für das sich aus der Beauftragung ergebende Medium.
(3) Der Kunde kann die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verändern, verarbeiten oder in sonstiger Weise an seine Anforderungen anpassen. Dieses Recht gilt allerdings nur, wenn der Kunde sich nicht im Verzug befindet und die Lizenzbedingungen von best it nicht entgegenstehen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungen dürfen nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungen entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt zur Sicherheit in vollem Umfang an best it ab.
(4) Der Kunde weist auf das Eigentum von best it hin, wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungen, insbesondere durch Pfändung zugreifen. best it wird dann unverzüglich benachrichtigt. Gerichtliche, außergerichtliche oder sonstige Kosten, die durch einen solchen Zugriff entstehen, werden vom Kunden getragen. Für mögliche Schäden haftet der Kunde in vollem Umfang.
(5) Verhält sich der Kunde vertragswidrig oder gerät mit seinen Zahlungen in Verzug, so kann best it die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungen auf Kosten des Kunden zurücknehmen oder gegebenenfalls die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegenüber dem Dritten verlangen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungen durch best it bedeutet vorbehaltlich der Geltung anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen keinen Rücktritt vom Vertrag.
(6) Werden unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Leistungen durch den Kunden verarbeitet oder umgebildet, so erfolgt dies für best it als Hersteller, ohne dass daraus eine Verpflichtung für best it entstünde. Wenn das Eigentum oder Miteigentum von best it durch Verbindung erlöschen sollte, so gilt bereits mit Vertragsunterzeichnung, dass das Eigentum oder Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache anteilig (Rechnungswert) auf best it übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum bzw. Miteigentum von best it für diesen Fall unentgeltlich.
(7) Leistungen, wie z. B. Hard- und Software, die für Test- und Vorführzwecke geliefert wurden, bleiben im Eigentum von best it. Sie dürfen vom Kunden nur im Rahmen einer dazu getroffenen besonderen Vereinbarung mit best it genutzt werden. Diese Vereinbarung darf zeitlich begrenzt sein. Nach Ablauf eines zeitlich begrenzten Nutzungsrechtes sind alle Teile der Hard- und Software auf Kosten des Kunden unaufgefordert an best it zurückzugeben.
(8) Sollten von zur Verfügung gestellter Software Kopien angefertigt worden sein, so sind diese nach Ablauf des Nutzungsrechtes zu vernichten.
§ 6 Lieferungen
(1) Mit der Hingabe der bestellten Leistungen, einschließlich der Begleitmaterialien an den Kunden ist die Lieferung und der Gefahrenübergang erfolgt. Bei der Versendung von Leistungen durch best it geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Sendung an den Transportunternehmer übergeben wurde. Verzögert sich der Versand ohne Verschulden von best it oder wird dieser unmöglich, so geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über. Nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden wird eine Versicherung der Sendung gegen Transportschäden abgeschlossen.
(2) Termine und Fristen, die von best it genannt werden, sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde. Die Liefertermine gelten nur insoweit, wie best it selber richtig und rechtzeitig beliefert wird. Die Termine und Fristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch best it und verlängern sich vorbehaltlich aller Rechte von best it um die Zeit, in der der Kunde im Zahlungsverzug ist. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind Teillieferungen zulässig, wenn die Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist.
(3) Der Kunde hat die Pflicht, die beauftragten Leistungen fristgerecht entgegenzunehmen.
(4) Wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder vollständig nachkommt, so verlängern sich die Leistungs- und Lieferfristen mindestens um den Zeitraum, während dessen der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Sollte der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung und Kündigungsandrohung weiterhin nicht nachkommen, so ist best it zur Kündigung des Vertrages berechtigt. best it wird dann von seiner vertraglichen Leistungspflicht frei. Darüber hinaus hat best it das Recht, dem Kunden alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche von best it bleiben unberührt.
(5) Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen sind Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die best it die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, von best it nicht zu vertreten. Dazu gehören insbesondere Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Epidemien und Pandemien, Naturkatastrophen, Cyberangriffe sowie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, selbst wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten von best it eintreten. best it ist dann berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Außerdem kann best it wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
(6) Durch nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
§ 7 Gewährleistung
(1) Nach dem Stand der Technik lassen sich Fehler bei der Erstellung digitaler Produkte nicht völlig ausschließen.
(2) Mängelansprüche verjähren in zwölf (12) Monaten nach erfolgter Ablieferung der beauftragten Leistungen bei dem Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von best it beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Wenn best it dem Kunden Leistungen oder Standardsoftware Dritter überlässt bzw. in sonstiger Weise dem Kunden den Zugriff darauf ermöglicht, so sind die Gewährleistungs-/Garantie-Erklärungen der Dritten Teil der vorliegenden Vereinbarung. Der Kunde kann dann Ansprüche aus diesen Erklärungen auch nur gegenüber dem jeweiligen Dritten geltend machen. Eine Gewährleistung oder Haftung von best it, die über den Inhalt der Erklärungen dieser Dritten und deren alleiniger Inanspruchnahme hinausgeht, ist ausgeschlossen.
(3) Sobald Mängel an gelieferten Leistungen auftreten, ist der Kunde verpflichtet, diese best it unverzüglich mit einer aussagekräftigen Beschreibung des Mängelbildes mitzuteilen. Der Kunde hat die Pflicht, die gelieferten Leistungen auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Mängelbilder sind so genau wie möglich schriftlich mitzuteilen.
(4) Die Mängel werden von best it in angemessener Frist durch Nacherfüllung, wie z. B. Übergabe und Installation neuer Hardwarekomponenten oder einer neuen Programmversion beseitigt. Voraussetzung ist, dass die Mängel mitgeteilt und reproduzierbar sind. Sind mitgeteilte Mängel bei einer Überprüfung nicht feststellbar, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Sind die aufgetretenen Mängel auf eine fehlerhafte Bedienung oder auf Störungen zurückzuführen, die best it nicht zu vertreten hat, sind die Kosten der Überprüfung ebenfalls vom Kunden zu tragen.
(5) Werden gelieferte Leistungen, wie z. B. Hard- oder Software, durch den Kunden oder Dritte erweitert oder geändert, erlischt die Gewährleistung, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die jeweilige Änderung oder Erweiterung den Mangel nicht verursacht oder mitverursacht hat.
(6) Fehler und Störungen, die auf unsachgemäße Bedienung, unübliche Betriebsbedingungen oder auf die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel zurückzuführen sind, schließen einen Gewährleistungsanspruch gegenüber best it aus.
(7) Der Kunde kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche von best it erfolglos bleiben und dem Kunden durch weitere Nachbesserungsversuche, z. B. durch die Übernahme weiterer Programmversionen oder Hardwarekomponenten, unzumutbare Nachteile entstehen. Die bis zum Rücktritt vom Vertrag gezogenen Nutzungen sind best it vor Rückerstattung des Erwerbspreises zu vergüten. Insoweit hat best it ein Zurückbehaltungsrecht.
(8) Die kaufmännischen Rüge- und Untersuchungspflichten des Kunden bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt.
§ 8 Haftung
(1) best it haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet best it ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet best it in demselben Umfang.
(2) Die Haftung von best it für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den jeweiligen Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags, maximal jedoch auf EUR 500.000,00 je Schadensfall.
(3) Die Regelungen der vorstehenden Absätze erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
§ 9 Kundenpflichten
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen über die gelieferten Leistungen sowie die vorvertragliche und vertragliche Korrespondenz während der gesamten Nutzungsdauer und auch nach deren Beendigung vertraulich zu behandeln. Die Informationen sollen keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Die Mitarbeiter des Kunden sind entsprechend zu verpflichten.
(2) Die gelieferten Leistungen sind vom Kunden vor einem unbefugten Zugriff oder Zugang Dritter zu schützen. Diese Verpflichtung gilt für den Abnehmer oder sonstige Vertragspartner des Kunden und erstreckt sich auf das gesamte Unternehmen.
(3) Der Kunde schafft alle Voraussetzungen innerhalb seiner Betriebssphäre, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung von best it erforderlich sind. Konzepte, Entwürfe sowie Software sind unverzüglich nach der Lieferung oder der Erstellung beim Kunden abzunehmen. Nutzt der Kunde die ihm gelieferten Leistungen oder sind sechs Wochen nach Lieferung verstrichen, ohne dass best it Mängel mitgeteilt wurden, so gilt die Abnahme als erfolgt.
(4) best it kann jederzeit nach vorheriger Mitteilung zu den üblichen Geschäftszeiten Zugang zu überlassener Software verlangen, um von dem Programm eine Kopie zu erstellen. Es ist Aufgabe des Kunden, soweit keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde, die einer Programmentwicklung zugrundeliegende Leistungsbeschreibung zu erstellen.
(5) Der Kunde übernimmt die Haftung für die Verletzung dieser Vertragsverpflichtungen. Die Haftung umfasst auch die unberechtigte Verwendung vertragswidrig erstellter Programmkopien sowie deren mehrfache Nutzung oder Überlassung an Dritte.
(6) Der Kunde versichert, dass die Urheberrechte und andere Rechte Dritter an übermittelten und von best it zu verarbeitenden Daten beim Kunden liegen. Der Kunde berechtigt best it, den Zugriff zum Angebot für Dritte zu sperren, falls durch die im Internet hinterlegten Daten Ansprüche Dritter verletzt werden und/oder der Kunde nicht zweifelsfrei als Rechtsinhaber bestimmt werden kann. Erbringt der Kunde einen Beweis für die Unbedenklichkeit der Inhalte, wird das Angebot wieder freigeschaltet.
§ 10 Datensicherheit
Der Kunde stellt best it von sämtlichen Ansprüchen hinsichtlich überlassener Daten frei. Soweit die Daten, in gleich welcher Form, an best it übermittelt werden, verpflichtet sich der Kunde zur Sicherung der Daten. Für den Fall des Datenverlustes verpflichtet sich der Kunde, die betreffenden Datenbestände unentgeltlich zu übermitteln.
§ 11 Datenschutz
(1) Werden im Rahmen der Projekte von best it personenbezogene Daten verarbeitet, beachtet best it die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
(2) Soweit best it personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Ohne Abschluss eines solchen Vertrags wird best it keine personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten.
(3) best it setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO ein, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Die konkreten Maßnahmen werden im Vertrag zur Auftragsverarbeitung dokumentiert.
(4) best it setzt Unterauftragsverarbeiter nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden ein. Die jeweiligen Unterauftragsverarbeiter werden im Vertrag zur Auftragsverarbeitung benannt.
(5) Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung löscht best it sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Verlangen des Kunden werden die Daten zuvor in einem gängigen Format herausgegeben.
(6) best it informiert den Kunden unverzüglich, wenn best it eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemäß Art. 33 DSGVO feststellt.
§ 12 Schutzrechte von best it
(1) Vorhandene Kennzeichen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise von best it in gelieferter Hard- und Software und sonstigen Leistungen inklusive der Dokumentation werden vom Kunden nicht beseitigt. Sie sind auch in erstellte Kopien aufzunehmen.
(2) Soweit best it im Rahmen eines Auftrags Standardsoftware, Frameworks, Bibliotheken oder wiederverwendbare Komponenten einsetzt oder entwickelt, verbleiben sämtliche Rechte hieran bei best it. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.
(3) Soweit best it im Auftrag des Kunden individuelle Software oder Leistungen (Individualentwicklung) erstellt, räumt best it dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein, soweit nicht im Einzelvertrag abweichende Regelungen getroffen werden. Dies umfasst nicht die nach Absatz 2 bei best it verbleibenden Standardkomponenten.
(4) Werden von Dritten Schutzrechtsverletzungen an digitalen Produkten von best it behauptet, so ist best it berechtigt, auf eigene Kosten die notwendigen Softwareänderungen beim Kunden durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich, best it unverzüglich eine Mitteilung in Textform zu übersenden, wenn von Dritten die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten geltend gemacht wird.
(5) Die gelieferten Leistungen dürfen nur zu eigenen Zwecken des Kunden und nur auf einem Gerät eingesetzt werden, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart. So setzt z. B. der Einsatz von Software auf mehreren Geräten des Kunden eine besondere Vereinbarung voraus.
(6) Von gelieferter Software und Teilen hiervon darf der Kunde Kopien zu Sicherungszwecken erstellen. Von Begleitmaterialien dürfen Kopien nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von best it erstellt werden.
(7) Gegenüber best it haftet der Kunde für alle Schäden, die sich aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen des Kunden ergeben.
(8) best it kann im Rahmen der Leistungserbringung Open-Source-Softwarekomponenten einsetzen. In diesem Fall weist best it den Kunden auf die jeweils geltenden Lizenzbedingungen hin. Der Kunde verpflichtet sich, diese Lizenzbedingungen bei der Nutzung der gelieferten Leistungen zu beachten.
§ 13 Abtretung von Rechten und Einsatz von Subunternehmern
(1) Nur mit vorheriger Zustimmung von best it in Textform kann der Kunde Rechte aus dem Vertrag an Dritte abtreten.
(2) best it ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen. best it bleibt in diesem Fall gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages verantwortlich. best it haftet für das Verschulden der Subunternehmer wie für eigenes Verschulden.
§ 14 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Wurde im Vertrag keine ausdrückliche Kündigungsfrist vereinbart, so gilt für Dauerschuldverhältnisse eine Frist zur Kündigung von drei Monaten zum Quartalsende. Bei Projektverträgen ohne ausdrückliche Laufzeitvereinbarung endet der Vertrag mit vollständiger Leistungserbringung.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) die jeweils andere Partei trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist wesentliche Vertragspflichten verletzt, (b) über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder (c) die andere Partei ihre Zahlungen einstellt.
(3) Sämtliche Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Preise, Kundendaten und sonstige als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits öffentlich bekannt waren, (b) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, (c) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, oder (d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen.
§ 16 Server- und Providerdienste
(1) best it betreibt selbst kein Hosting oder vergleichbare Serverdienste; hiermit werden Dritte beauftragt. Insoweit wird auf § 7 Abs. (2) dieser AGB verwiesen. Soweit keine gesonderte Service-Level-Vereinbarung (SLA) geschlossen wurde, übernimmt best it keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind und die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können.
(2) best it arbeitet an Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9:30 bis 17:30 Uhr). Ausnahmeregelungen bedürfen der schriftlichen Übereinkunft.
§ 17 Allgemeine Bestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind die Bestimmungen des jeweiligen Vertrages und der vorliegenden Bestimmungen sowie ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von best it (Berlin), sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) wird abbedungen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
(3) Bei Unstimmigkeiten über die aus diesem Vertrag erwachsenden Rechte und Pflichten verpflichten sich beide Parteien, zunächst eine außergerichtliche Lösung anzustreben. Dazu kann im gemeinsamen Einvernehmen ein neutraler Dritter mit der Vermittlung beauftragt werden, dessen Kosten hälftig zu tragen sind.
(4) Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Textform. Ein mündlicher Verzicht auf die Textform wird ausgeschlossen.